Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform tracdelight.io beziehungsweise tracdelight.com (nachfolgend „Plattform“ genannt) der tracdelight GmbH (nachfolgend „tracdelight“ genannt) und für das Vermarkten von Onlinewerbeplatzierungen zwischen Webseiten-Betreibern (Publisher) und Werbekunden (Advertiser) (nachfolgend insgesamt als „Teilnehmer“ bezeichnet).

Dabei gelten die Allgemeinen Bestimmungen (siehe Abschnitt A.) für alle Teilnehmer, die Besonderen Bestimmungen für Werbekunden (siehe Abschnitt B.) und die Besonderen Bestimmungen für Webseiten-Betreiber (siehe Abschnitt C.) nur für Advertiser bzw. Publisher. Die Vereinbarung zur Verantwortlichkeit im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung von Daten nach Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO (siehe Abschnitt D.) gelten für Advertiser, Publisher und tracdelight gemeinsam.

A. Allgemeine Bestimmungen

A.1 Geltungsbereich

Für alle Nutzungsverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zur Nutzung dieser Plattform anerkannt.

Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn tracdelight diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB der Teilnehmer wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

A.2 Definitionen

Diesen AGB, sowie allen weiteren Verträgen der Teilnehmer mit tracdelight, sind die nachfolgenden Definitionen zugrunde zu legen.

Advertiser ist Anbieter von Produkten und Dienstleistungen und bewirbt sein Angebot über jeweils zur Verfügung zu stellende Produkt-Werbemittel.

Publisher stellt Werbeplätze zur Verfügung und bewirbt Produkte und Dienstleistungen der Advertiser auf seinen Webseiten.

Parteien bezeichnet Advertiser, Publisher und tracdelight gemeinsam als die Vertragsparteien der Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit in Abschnitt D.

Endkunden sind Unternehmen und natürliche Personen, die im Internet Waren und Dienstleistungen einkaufen bzw. sonstige Angebote nutzen.

Account ist der nach der Registrierung durch den Teilnehmer gemäß dessen vollständiger und inhalt¬lich zutreffender Angabe der Registrierungsdaten erlangte rechtmäßige Zugang zur Plattform.

Hyperlink (nachfolgend auch Link): Ein zur Nutzung durch etwaige Besucher bereitgestellter Verweis auf die Webseite eines Internetangebots.

Gültiger Klick: Ein Klick ist gültig, wenn ein Endkunde freiwillig und bewusst auf einen Link auf der Plattform des Publishers klickt und dadurch die verlinkte Webseite eines Advertisers aufgerufen wird. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit (jeweils vom Advertiser zu bestimmen) aufeinander folgende Klicks desselben Besuchers – auch auf verschiedene Hyperlinks – sind nicht gültig. Gültige Klicks werden durch tracdelight protokolliert und verifiziert und nach eigenem Ermessen bestimmt.

Gültiger Lead: Ein Lead ist gültig, wenn ein Endkunde einen gültigen Klick und anschließend auf der Webseite des Advertisers freiwillig und bewusst eine definierte Aktion (qualifizierte Aktion) ausführt.

Gültiger Sale: Ein Sale ist gültig, wenn ein Endkunde einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Webseite des Advertisers freiwillig und bewusst eine entgeltpflichtige Ware erwirbt oder eine entgeltpflichtige Dienstleistung in Anspruch nimmt.

A.3 Teilnahme bei der Plattform

  1. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Teilnehmerkontos unter Zustimmung zu diesen AGB. Aufgrund der Anmeldung und der Bestätigung durch tracdelight kommt zwischen tracdelight und dem Teilnehmer ein Vertrag über die Nutzung der Plattform (nachfolgend Nut¬zungsvertrag) zustande.
  2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
  3. Die von tracdelight bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Teilnehmer verpflichtet, die Angaben in seinem Teil¬nehmerkonto umgehend gegenüber tracdelight zu korrigieren.
  4. Bei der Anmeldung gibt der Teilnehmer eine gültige Email-Adresse und ein Passwort an. Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. tracdelight wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben.
  5. Ein Account ist nicht übertragbar.
  6. tracdelight behält sich das Recht vor, den Account bzw. das Teilnehmerkonto bei einer nicht vollständig durchgeführten Registrierung nach 6 Monaten aufzuheben.

A.4 Vertragsgegenstand und -abschluss

  1. Wenn tracdelight mit den Teilnehmern gesonderte Verträge abschließt geschieht dies unter Einbeziehung dieser AGB.
  2. tracdelight bietet die von den Publishern zur Verfügung gestellten Werbeflächen den teilnehmenden Advertisern an und umgekehrt.

A.5 Account und Vertragsdauer

  1. Der Account der Teilnehmer für die tracdelight Plattform wird unbefristet erteilt.
  2. Der Vertrag zwischen tracdelight und dem Teilnehmer über die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen wird abgeschlossen für die Dauer des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses laufenden Kalendermonats. Er verlängert sich für die Dauer des weiteren Kalendermonats, wenn er nicht von tracdelight oder dem Teilnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats ordentlich gekündigt wird. Bei einer Kündigung wird tracdelight auch die bestehenden Accounts deaktivieren.
  3. Die Kündigung nach diesen Vorschriften ist in Textform z.B. per E-Mail an advertiser-support@tracdelight.com zu erklären.

A.6 Deaktivierung des Accounts und Kündigung

  1. tracdelight ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Kalendermonats zu kündigen und den Account des jeweiligen Teilnehmers zu deaktivieren.
  2. Darüber hinaus kann tracdelight folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese Geschäftsbedingungen, insbesondere A.7, B.1.4, B.2.3, B.2.5, C.2.2, C.2.3, C.3.1 und C.3.3 verletzt, oder dass tracdelight ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Teilnehmer vor betrügerischen Aktivitäten:
    • Verwarnung von Teilnehmern
    • Be-/Einschränkung der Nutzung der Plattform
    • Vorläufige Sperrung
    • Endgültige Sperrung
  3. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt tracdelight die berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Teilnehmer den Verstoß nicht verschuldet hat.
  4. Darüber hinausgehende Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben dem Teilnehmer und tracdelight ausdrücklich vorbehalten. tracdelight ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Teilnehmers gegen diese Geschäftsbedingungen, namentlich insbesondere den Verpflichtungen gemäß A.7 dieser Bedingungen, den Nutzungsvertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Account zu deaktivieren.

A.7 Manipulationen

  1. Beim vorsätzlichen Versuch eines Teilnehmers durch entsprechende Manipulationsversuche die Statistiken und damit die an ihn auszuzahlenden Beträge zu beeinflussen, wird für jeden festzustellenden Versuch eine Vertragsstrafe in Höhe von € 500 zzgl. der jeweils gültigen USt. fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits auf Grund eines vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Teilnehmer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt.
  2. Schadensersatzansprüche bleiben von der Vertragsstrafe unberührt.
  3. Die Vertragsstrafe ist an eine von tracdelight zu bestimmende, gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
  4. Jeder Versuch die Systeme, Technologien, Scripte, Codes, Abrechnungsmechanismen und -Prinzipien von tracdelight zu umgehen, zu manipulieren oder sonst irgendwie zu beeinflussen ist verboten und kann zur Folge eine Strafanzeige gegen den Verursacher wegen Betruges oder Betrugsversuch haben.

A.8 Vertragsbeendigung

  1. Bei Deaktivierung des Accounts wird eine Endabrechnung erstellt.
  2. Ein Teilnehmer dessen Account aufgrund vertragswidrigen Verhaltens deaktiviert wurde, ist nicht berechtigt, sich erneut für die Plattform anzumelden. Verstöße gegen diese Bestimmung verpflichten den Teilnehmer außerdem gegenüber tracdelight zum Ersatz eines entstehenden Schadens.
  3. Die Teilnehmer verpflichten sich dazu keine direkten Vertragsverhältnisse mit anderen Teilnehmern während der Vertragslaufzeit mit tracdelight und innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsende abzuschließen. Im Falle eines Verstoßes hat tracdelight ein Recht auf eine angemessene Vergütung. Diese bemisst in der Höhe der im letzten Vertragsjahr mit dem Teilnehmer durchschnittlich gewährten Vergütung. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

A.9 Gewährleistung

  1. tracdelight stellt seine Dienste, Systeme, Technologien und Lösungen nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, sowie für eine fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Dienste, Systeme, Technologien bzw. Lösungen wird nicht übernommen.
  2. Gegenüber Unternehmen haftet tracdelight für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit tracdelight, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet tracdelight nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von tracdelight besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von tracdelight, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Gegenüber Privatpersonen haftet tracdelight nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von tracdelight zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet tracdelight jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von tracdelight der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch tracdelight und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

B. Besondere Bestimmungen für Werbekunden (Advertiser)

B.1 Advertiser-Konten

  1. tracdelight richtet zur Abwicklung der Vergütungen Konten ein und verwaltet diese.
  2. Advertiser können nach ihrer Anmeldung Werbekampagnen starten.
  3. Der Advertiser ist verpflichtet, die jeweils für die Programme maßgebende Internetseite in der Weise anzupassen (z. B. mittels Implementierung eines von tracdelight übermittelten Codes), so dass tracdelight die für eine Vergütung notwendige Datenerfassung vornehmen kann. Dieser Code darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens tracdelight nicht verändert werden und darf auch nicht in Abhängigkeit von selbst festgelegten utm-Parametern gesteuert werden Für jegliche Veränderungen an der Code-Implementierung ohne diese Zustimmung, behält sich tracdelight vor, die dadurch entstehenden Kosten i.H.v. € 500,00 zzgl. gültiger MwSt für Anpassungen an der Plattform in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist möglich.
  4. Der Advertiser zahlt an tracdelight eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn es zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss (gültiger Sale, Klick oder Lead) für die Publisher kommt. Sofern das automatisierte Erfassen diese Abschlüsse durch Änderungen an der Internetseite des Advertisers (wie Änderungen an der Code-Implementierung, B.1.3) nicht mehr oder fehlerhaft erfolgt, vereinbaren die Parteien, für diese Zeiträume auf eine angemessene Vergütung nach Cost-per-Click (CPC) zurückzugreifen. Im Rahmen dieses Rückgriffs vereinbaren die Parteien ein einseitiges Preisbestimmungsrecht von tracdelight im Rahmen eines CPC von € 0,30 – 0,40 zzgl. gültiger MwSt. Fehlerhafte Implementierungen stellt tracdelight dadurch fest, dass auf der Plattform ein Klick eines Users erfasst wird, die Internetseite des Advertisers diesen Klick jedoch nicht über die Code-Implementierung an die Plattform rückbestätigt.
  5. Die jeweilige Vergütung für eine Werbekampagne legt tracdelight nach Abstimmung mit dem jeweiligen Advertiser im Voraus nach eigenem Ermessen fest.
  6. Die Technologie der Plattform erstellt dabei die für eine korrekte Vergütung notwendigen Statistiken und stellt diese dem Advertiser innerhalb des Accounts zur Verfügung. Diese Statistiken stellen alleine die Abrechnungsgrundlage für die jeweilige Vergütung der Werbekampagnen dar. Dies gilt auch für Bearbeitungszeiträume etwaiger Leads und Sales.
  7. Der Advertiser ist verpflichtet Sales und Leads auf Ihre Gültigkeit hin zu prüfen. Er hat dazu auf der Plattform die Möglichkeit entsprechende Freigaben zu erteilen. Tut er dies nicht innerhalb von 60 Tagen nach Protokollierung des jeweiligen Sales oder Leads, kann tracdelight den Advertiser dazu auffordern. Nach Verstreichen einer weiteren Frist von 2 Wochen gelten alle vorbezeichneten Sales und Leads als gültig. tracdelight wird den Advertiser im Zuge der Aufforderung laufende Fristen und Rechtsfolgen anzeigen.
  8. Der Advertiser erhält monatlich eine Rechnung von tracdelight über die im Abrechnungszeitraum bestätigten Beträge. Gültigen Sales, Klicks und Leads kann der Advertiser in seinem Kundenbereich unter Management, Credit einsehen.
  9. Rechnungen von tracdelight sind ohne Abzug von Skonti innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar.
  10. tracdelight hat das Recht, die Anzahl der Sales/Leads, durch einen unabhängigen Gutachter oder Wirtschaftsprüfer zu den üblichen Geschäftszeiten mit einer Vorankündigung von 10 (zehn) Werktagen in den Geschäftsräumen des Advertisers nachprüfen zu lassen. Der Advertiser wird dem Gutachter zu diesem Zweck alle erforderlichen Auskünfte erteilen und Einsichtnahme in seine Unterlagen gewähren. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, sind zu beachten. Der tätige Gutachter oder Wirtschaftsprüfer wird nur die für die Abrechnung erforderlichen Daten und Ergebnisse an tracdelight übermitteln. Die Kosten des Gutachters trägt tracdelight, es sei denn, die Nachprüfung führt zu einer Abweichung von 5% oder mehr zu Gunsten von tracdelight im Vergleich zu den uns übermittelten Daten mit der Anzahl an Sales/Leads. In diesem Fall trägt der Advertiser die Kosten des Gutachters.

B.2 Zur-Verfügungstellung der Werbemittel

  1. Der Advertiser stellt tracdelight die von den Publishern zu verwendenden Werbemittel über einen „Produktdaten-Feed“ entsprechend den technischen Vorgaben von tracdelight zur Verfügung.
  2. Der Advertiser stellt ausreichende Informationen zur Kennzeichnung der Werbung (z.B. Anbieterinformationen) zur Verfügung, um etwaigen gesetzlichen Informationspflichten (z.B. UWG, PreisAngVO, etc.) gerecht zu werden.
  3. Der Advertiser stimmt zu, dass der Publisher über die Plattform Zugang zu seinen Werbemitteln und den mit den Werbemitteln zusammenhängenden Informationen, einschließlich Design, Ziel-URL, Auswertungen, sowie sonstiger Daten erhält.
  4. Die Frage eines Werbemittel-Designs sowie Ziel-URL eines Werbemittels einschließlich deren Erreichbarkeit liegt alleine im Verantwortungsbereich des Advertiser. tracdelight ist berechtigt Werbemittel des Advertisers ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen, sowie etwaigen technischen Erfordernissen anzupassen.
  5. Der Advertiser gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie die verlinkte Zielseite weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.
  6. Der Advertiser stellt tracdelight von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Nr. 3 und 5 frei und verpflichtet sich, tracdelight alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen, dazu gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung im angemessenen Rahmen.

B.3 Rechteeinräumung

  1. Der Advertiser räumt tracdelight und dem jeweils gemäß A.4 akzeptierten Publisher ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein.
  2. Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Ferner gilt diese Rechteeinräumung für die Nutzung über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel, unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Netze, sämtlicher bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren und unter Einschluss der Wiedergabe auf jeglichen Empfangsgeräten.

B.4 Platzierung der Werbemittel

  1. tracdelight unterstützt die Verknüpfung zwischen Advertiser und Publisher auf der Plattform. tracdelight übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für den Startzeitpunkt einer Werbekampagne, die Häufigkeit sowie einen etwaigen Kampagnenerfolg.
  2. Die Frage einer jeweiligen Platzierung/Positionierung von zur Verfügung gestellten Werbemitteln liegt alleine im Ermessen von tracdelight, sowie des angeschlossenen Publishers.

C. Besondere Bestimmungen für Webseitenbetreiber (Publisher)

C.1 Publisher Account

  1. tracdelight richtet zur Abwicklung der Vergütungen Konten ein und verwaltet diese.
  2. Publisher werden aus den über tracdelight erzielten Werbeerfolgen vergütet. Die für die Berechnung von Werbeerfolgen und der damit verbundenen Vergütungen erforderliche Datenerfassung erfolgt ausschließlich durch tracdelight. Da die Vergütung von verschiedenen Faktoren abhängt (vgl. Ziffer B.1.5) ist sie variabel und wird stetig mit Wirkung für die Zukunft angepasst.
  3. Der Advertiser zahlt eine Provision, die abzüglich einem jeweils festgelegten Prozentsatz für tracdelight, dem jeweiligen Publisher zusteht. Die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung, die der Publisher von tracdelight erhält ist für den Publisher jederzeit über sein Account auf der Plattform abrufbar. Ein Anspruch auf eine über diese erfolgsabhängige Vergütung hinausgehende Erstattung der Kosten oder Auslagen für die Werbetätigkeiten ist ausgeschlossen.
  4. Der Anspruch des Publishers gegenüber tracdelight auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird nur beim Vorliegen sämtlicher nachfolgenden Voraussetzungen fällig
    • erfolgreicher Geschäftsabschluss (Gültiger Sale, Click oder Lead)
    • Protokollierung des Geschäftsabschlusses über tracdelight
    • Annahme der Warenlieferung durch den Endkunden
    • Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist
    • Vollständige Zahlung durch den Endkunden
    • Kein Missbrauch im Sinne von A.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Bestätigung des Geschäftsabschlusses durch den Advertiser
  5. Auszahlungen von Vergütungen an Publisher erfolgen innerhalb des Accounts am 20. eines jeden Monats, bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnungsanschrift, ab einem Kontoguthaben von 25 Euro netto und wenn der Teilnehmer seinen vollständigen Namen, Firmierung, Steuer-Nr / Steuer ID, vollständige Adresse und Bankverbindung hinterlegt hat.
  6. Die regelmäßige Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Absatz 5 dieses Abschnitts C.1., beträgt drei Jahre und beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  7. Der Publisher erklärt sein Einverständnis mit einer Abrechnung im Gutschriftverfahren, demzufol¬ge von tracdelight monatlich eine Gutschrift erteilt wird, sobald ein entsprechender Auszahlungsbetrag erreicht wurde.
  8. Die Zahlung des jeweiligen Entgelts an den Publisher erfolgt auf der Grundlage der über die Platt¬form erstellten Statistiken. Diese werden innerhalb des Accounts zur Verfügung gestellt.
  9. Hat der Publisher kein Kontoguthaben generiert und sich für einen Zeitraum von zwei Jahren nicht in seinem Account eingeloggt, so wird sein Account von tracdelight nach diesem Zeitraum gelöscht. Der Publisher muss, sofern eine erneute Zusammenarbeit mit tracdelight erfolgten soll, einen neuen Account anlegen.

C.2 Anmeldung von Webseiten

  1. Vom Publisher angemeldete Internetangebote sowie deren Inhalte müssen zu jeder Zeit den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen.
  2. Ein Publisher kann nur Internetangebote anmelden, die auf ihn selbst registriert sind. Sollte eine Registrierung auf Dritte vorliegen, kann tracdelight einen entsprechenden Nachweis über die Berechtigung zur Anmeldung verlangen.
  3. Publisher dürfen nur Webseiten anmelden, deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. tracdelight ist berechtigt mittels geeigneter technischer Hilfsmittel vom Publisher angemeldete Internetseiten auf rechtswidrige Inhalte zu untersuchen. Sollten Publisher rechtswidrige oder sogar strafrechtlich relevante Inhalte enthalten, werden die betreffenden Seiten sowie der betroffene Publisher sofort von einer Programmteilnahme ausgeschlossen und der Publisher-Account gesperrt. Der Publisher sichert ausdrücklich zu, dass die angemeldeten Webseiten keinerlei pornografische, gewalttätige, verfassungsfeindliche oder strafrechtliche Inhalte enthalten.
  4. Suchmaschinenmarketing ist nur eingeschränkt erlaubt. Verboten sind Brand-Bidding und Direktverlinkungen.

C.3 Einsatz der Werbemittel

  1. Der Publisher darf die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und Codes ohne entsprechende ausdrückliche Zustimmung von tracdelight nicht verändern. Eine etwaige Veränderung ohne Zustimmung berechtigt tracdelight zur fristlosen Kündigung bei gleichzeitiger Einbehaltung etwaiger Guthaben.
  2. Zur Sicherstellung korrekter Statistiken sowie der damit verbundenen Abrechnungen verpflichten sich Publisher die jeweiligen Werbemittel technisch korrekt einzubinden. Publisher sind alleine für die korrekte Einbindung verantwortlich. Für unkorrekt eingebundene Werbemittel entfällt jeglicher Vergütungsanspruch. Eine Haftung seitens tracdelight sowie der Advertiser für etwaige Nachteile, die Publisher dadurch erleiden, dass sie die Werbemittel nicht korrekt eingebunden haben, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Es ist ebenfalls nicht gestattet Teilnehmer der Publisher-Webseite an der Einnahme aus der Platzierung von Werbemitteln zu beteiligen, indem sie zu einem Klick auf Werbemittel veranlasst werden.
  4. Für durch o.g. Verstöße erlangte Vergütungen entfällt jeder Auszahlungsanspruch und tracdelight ist nach Kenntnis eines derartigen Falles berechtigt betreffende Publisher auszuschließen sowie gegebenenfalls einen pauschalen Schadenersatz i. H. des doppelten durch einen etwaigen Verstoß erlangten Umsatzes von dem jeweiligen Publisher zu verlangen. Der betreffende Publisher ist zum Nachweis über einen geringeren als den seitens Advertiser bzw. tracdelight bezifferten Schadens berechtigt.
  5. Der Publisher stellt tracdelight auf erstes Anfordern Einbindungsnachweise (Screenshot oder URLs) zur Qualitätssicherung der Plattform zur Verfügung.
  6. Der Publisher verpflichtet sich das bei ihm angezeigte Produktangebot stets aktuell zu halten. Das bedeutet, dass der Datenabruf über die Schnittstelle (API) jeweils bei Verwendung live erfolgen muss bzw. mindestens einmal täglich abgerufen werden muss, um so die Anzeige eines aktuellen Produktkatalogs zu gewährleisten.

C.4 Verantwortlichkeit für Publisher Webseite und Kennzeichnung

  1. Publisher sind alleine für ihre Internetseiten verantwortlich, einschließlich des darauf befindlichen Inhalts sowie Wartung und Betrieb. Sie sind ebenfalls alleine für die ordnungsgemäße Umsetzung aller technischen Vorgaben, insbesondere der Einhaltung der hier sowie auf der Plattform formulierten Bestimmungen verantwortlich.
  2. Darüber hinaus ist der Publisher zur ausreichenden Kennzeichnung der Werbung im Rahmen der Gesetze verpflichtet. Dies betrifft unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Kennzeichnung der Werbung selbst, sowie ggf. die Anbieterkennzeichnung des Advertisers, sollte eine erforderlich sein.
  3. Der Publisher stellt tracdelight von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen im Rahmend der vorstehenden Verpflichtung frei und verpflichtet sich, tracdelight alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen, dazu gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung im angemessenen Rahmen.

C.5 Gewährleistung für Werbemittel

tracdelight übernimmt gegenüber Publishern weder eine ausdrückliche noch konkludente Gewährleistung hinsichtlich der vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemitteln oder dessen Waren oder Dienstleistungen und lehnt daher jegliche Gewährleistung für eine Mindestqualität oder Mindesttauglichkeit für einen bestimmten Zweck ausdrücklich ab. Dies gilt auch für etwaige Bedingungen für eine Nichtverletzung von Rechten Dritter.

C.6 Bedingungen der Partner Shops

Der Publisher sichert zu, die individuellen Bedingungen (sog. Terms of Services) der angebundenen Partner Shops (Shops der Advertiser deren Produkte beworben werden) mit deren Einbindung zu akzeptieren und den darin genannten Bedingungen nachzukommen. Die jeweils geltenden Terms of Services der angebundenen Partner Shops können jederzeit im eingeloggten Bereich unter „Inspiration“ / „Partner Shops“ abgerufen werden.

D. Vereinbarung zur Verantwortlichkeit im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung von Daten nach Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO

D.1 Beschreibung der Zusammenarbeit / Ablauf des Affiliate Marketings

  1. Publisher, Advertiser und tracdelight arbeiten im Bereich des Affiliate-Marketing zusammen.
  2. Technischer Ablauf: Der Nutzer (Betroffene oder betroffene Person) besucht die Website des Publishers und klickt dort auf den Affiliate-Link, weil er sich für den Kauf eines Produkts interessiert. Der Link beinhaltet weitere Informationen zur Website des Publishers und zum gewählten Produkt. Der Betroffene wird dann kurzzeitig auf eine Webseite von tracdelight weitergeleitet, wo ein Cookie beim Betroffenen gesetzt wird. Dieses Cookie beinhaltet eine zufällig generierte ID, die tracdelight mit den Informationen aus dem Affiliate-Link (Publisher, Advertiser, Produkt) verknüpft. Der Betroffene wird anschließend zum Onlineshop des Advertisers weitergeleitet. Wenn der Betroffene im Onlineshop zahlungspflichtig bestellt, wird ein Trackingpixel auf der Website des Advertisers ausgelöst. Dadurch werden an tracdelight folgende Informationen übermittelt: Cookie-ID, Nettobetrag des Kaufpreises, Bestellnummer oder Kunden-ID, IP-Adresse des Betroffenen. Der Advertiser zahlt an tracdelight eine Provision, die tracdelight anteilig an den Publisher auskehrt.

D.2 Zweck und Mittel der Datenverarbeitung

Datenkategorie Zweckbestimmung
Nutzungsdaten, Kommunikationsdaten, vertragsbezogene Daten: Cookie-ID, Nettobetrag des Kaufpreises, Bestellnummer, Kunden-ID, IP-Adresse. Durchführung des Affiliate Marketing, Auszahlung von Provisionen für die Vermittlung von Kaufverträgen.

D.3 Aufteilung der Verantwortlichkeit bezüglich der Betroffenenrechte

  1. Verantwortungsbereich Verantwortlicher
    Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten (Art. 13 DSGVO)
    A: Informationen zum Affiliate Link
    B: Informationen zum Cookie
    C: Informationen zum Tracking-Pixel
    A: Publisher
    B: tracdelight, Publisher
    C: Advertiser
    Bearbeitung von Auskunftsverlangen (Art. 15 DSGVO) tracdelight
    Bearbeitung von Berichtigungs- bzw. Vervollständigungsanfragen (Art. 16 DSGVO) und entsprechende Mitteilungspflichten (Art. 19 DSGVO) tracdelight
    Bearbeitung von Löschungsverlangen (Art. 17 DSGVO) und entsprechende Mitteilungspflichten (Art. 19 DSGVO) tracdelight
    Bearbeitung von Verlangen auf Verarbeitungseinschränkung (Art. 18 DSGVO) und entsprechende Mitteilungspflichten (Art. 19 DSGVO) tracdelight
    Datenportabilität – Abwicklung von Herausgabeverlangen (Art. 20 DSGVO) tracdelight
    Bearbeitung von Widersprüchen (Art. 21 DSGVO) tracdelight
    Beachtung des Verbots automatisierter Einzelentscheidungen (Art. 22 DSGVO) tracdelight
  2. Im Falle von Widersprüchen (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung führt tracdelight die notwendige Interessenabwägung durch. Gelangt tracdelight zu dem Ergebnis, dass die Daten des Betroffenen nicht mehr auf der Basis berechtigter Interessen zu verarbeiten sind, trägt es für die Beachtung des Widerspruchs durch alle Verantwortlichen Sorge. Die Auswahl der Mittel obliegt dabei tracdelight.
  3. Die Parteien verpflichten sich, der betroffenen Person die gemäß Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Parteien sind sich einig, dass der Publisher die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Verantwortungsbereich A, tracdelight im Verantwortungsbereich B und der Advertiser im Verantwortungsbereich C bereitstellt. Die Bereitstellung wird insbesondere in den jeweiligen Datenschutzerklärungen auf den Websites der Parteien erfolgen.
  4. Soweit sich eine betroffene Person an eine der Parteien in Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte wendet, verpflichten sich die Parteien, dieses Ersuchen unverzüglich unabhängig von der Pflicht zur Gewährleistung des Betroffenenrechtes an die andere Partei weiterzuleiten. Diese ist verpflichtet, der anfragenden Vertragspartei die zur Auskunftserteilung notwendigen Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  5. Die Parteien verpflichten sich, den wesentlichen Inhalt dieser Vereinbarung über die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit den betroffenen Personen auf ihren Websites zur Verfügung zu stellen (Art. 26 Abs. 2 DSGVO).

D.4 Verantwortlichkeit bezüglich technischer und organisatorischer Maßnahmen

  1. Für die Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach erfolgter Risikoabschätzung (Art. 24 Abs. 1 i.V.m Art. 32 DSGVO) ist tracdelight verantwortlich.
  2. Die unter Ziffer D.4.1 getroffene Verantwortlichkeitsregelung umfasst auch die Pflicht zur Dokumentation der Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Erfüllung der normierten Nachweispflicht (Art. 24 Abs. 1 DSGVO). Ebenfalls wird die Pflicht zur Überprüfung und Aktualisierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 Abs. 1 DSGVO) von der Verantwortlichkeitsregelung der Ziffer D.4.1 erfasst. Auf Anfrage ist die Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen den anderen Vertragsparteien zur Verfügung zu stellen.
  3. Die unter Ziffer D.4.1 bestimmte Verantwortlichkeit umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35 DSGVO) und die gegebenenfalls erforderliche Konsultation einer Aufsichtsbehörde (Art. 36 Abs. 1 DSGVO) einschließlich der Übermittlung der notwendigen Informationen (Art. 36 Abs. 3 DSGVO).

D.5 Einschaltung von Auftragsverarbeitern bzw. Unterauftragsverarbeitern

  1. Die Parteien verpflichten sich, beim Einsatz von Auftragsverarbeitern im Anwendungsbereich dieser Vereinbarung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.
  2. Die Parteien informieren sich gegenseitig rechtzeitig über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von als Subunternehmer eingesetzten Auftragsverarbeitern und beauftragen nur solche Subunternehmer, die die Anforderungen des Datenschutzrechts und die Festlegungen dieses Vertrages erfüllen. Nicht als Leistungen von Subunternehmern im Sinne dieser Regelung gelten Dienstleistungen, die die Vertragsparteien bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung der Auftragsdurchführung in Anspruch nehmen, beispielsweise Telekommunikationsdienstleistungen und Wartungen. Die Parteien sind jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der personenbezogenen Daten auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

D.6 Verzeichnisführung

Die Parteien nehmen die Verarbeitungstätigkeiten in ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO auf, auch und insbesondere mit einem Vermerk zur Natur des Verarbeitungsverfahrens in gemeinsamer oder alleiniger Verantwortung.

D.7 Verantwortlichkeit bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Kommt es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, liegt es im Verantwortungsbereich von tracdelight den Meldepflichten der Art. 33, 34 DSGVO nachzukommen.

D.8 Mitwirkungspflichten

  1. Soweit erforderlich, unterstützen sich die Parteien bei der Erfüllung der übernommenen Verantwortlichkeiten.
  2. Soweit sich eine betroffene Person an eine der Parteien in Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte wendet, insbesondere wegen Auskunft oder Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, verpflichten sich die Parteien, dieses Ersuchen unverzüglich unabhängig von der Pflicht zur Gewährleistung des Betroffenenrechtes an die anderen Parteien weiterzuleiten. Diese sind verpflichtet, der anfragenden Vertragspartei die zur Auskunftserteilung notwendigen Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  3. Sollen personenbezogene Daten gelöscht werden, informieren sich die Parteien zuvor gegenseitig. Die jeweils andere Partei kann der Löschung aus berechtigtem Grund widersprechen, etwa sofern sie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.

D.9 Freistellungsanspruch im Innenverhältnis

Die Parteien sind sich bewusst, dass die in dieser Vereinbarung getroffenen Verantwortlichkeiten nur im Innenverhältnis Geltung entfalten und im Außenverhältnis eine diesbezügliche Gesamtschuldnerhaftung besteht. Daher bestimmen die Parteien für den Fall, dass ein Betroffener seine Rechte gemäß Art. 26 Abs. 3 DSGVO gegenüber einen im Innenverhältnis Nichtverantwortlichen geltend macht, der Verantwortliche die Nichtverantwortlichen von der Erfüllung der Betroffenenrechte freistellt. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass die freizustellende Partei die verpflichtete Partei von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behaupteten Ansprüche nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen der verpflichteten Partei überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt.

E. Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern die Streitparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
  3. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr, sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter, Kommisionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die eine andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Bezüglich der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Parteien, dass Sie über eine wirksame und durchführbare Bestimmung verhandeln, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Bei Regelungslücken gilt die als vereinbart, die dem bei Vertragsschluss der Vertragsparteien vorhandenen Willen am nächsten kommt. Der Vertrag bleibt im Übrigen durch die Regelungslücke unberührt.
  5. tracdelight ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Teilnehmer hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. tracdelight weist den Teilnehmer schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Teilnehmer ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.

Stand November 2020

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